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   BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92   

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https://dejure.org/1997,6418
BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92 (https://dejure.org/1997,6418)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92 (https://dejure.org/1997,6418)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 (https://dejure.org/1997,6418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit und Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
    Grund für die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen ist vielmehr, daß Werturteile wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar sind (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]) und niemand rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. insgesamt BGHZ 10, 104 [105 ff.]; BGH, NJW 1978, S. 751 [752]; BGHZ 65, 325 [337]; BGH, NJW 1989, S. 774 [774 f.]).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
    Grund für die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen ist vielmehr, daß Werturteile wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar sind (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]) und niemand rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. insgesamt BGHZ 10, 104 [105 ff.]; BGH, NJW 1978, S. 751 [752]; BGHZ 65, 325 [337]; BGH, NJW 1989, S. 774 [774 f.]).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
    Grund für die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen ist vielmehr, daß Werturteile wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar sind (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]) und niemand rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. insgesamt BGHZ 10, 104 [105 ff.]; BGH, NJW 1978, S. 751 [752]; BGHZ 65, 325 [337]; BGH, NJW 1989, S. 774 [774 f.]).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52

    Widerrufsanspruch bei Beleidigungen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
    Grund für die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen ist vielmehr, daß Werturteile wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar sind (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]) und niemand rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. insgesamt BGHZ 10, 104 [105 ff.]; BGH, NJW 1978, S. 751 [752]; BGHZ 65, 325 [337]; BGH, NJW 1989, S. 774 [774 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
    Grund für die Ablehnung eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen ist vielmehr, daß Werturteile wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar sind (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]) und niemand rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. insgesamt BGHZ 10, 104 [105 ff.]; BGH, NJW 1978, S. 751 [752]; BGHZ 65, 325 [337]; BGH, NJW 1989, S. 774 [774 f.]).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des

    (1) Dabei sind aber nur (unrichtige) Tatsachenbehauptungen einem Widerruf oder einer Richtigstellung zugänglich, nicht hingegen Werturteile (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 5 Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2010 - 10 LA 36/09 - juris Rn. 24).

    Niemand - auch nicht ein Hoheitsträger - kann im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 5 Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 21.05.2021 - 1 K 5973/20
    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris, Rn. 1; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2014 - M 22 K 13.2076 -, juris, Rn. 18; VG Cottbus, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 L 215/16 -, juris, Rn. 63.

    Insoweit dürfte auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, nach der der grundsätzliche Ausschluss eines Anspruchs auf Widerruf von Werturteilen auch für Amtsträger gelte, nicht zwingend eine andere Beurteilung begründen, da der Entscheidung ein Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorausgegangen ist und danach der Entscheidung gerade kein öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch zugrunde lag.

  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass sich Hoheitsträger nicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 GG berufen können (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris Rn. 1; Nieders. OVG, Beschluss vom 12. August 2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 24); und es gilt auch dann, wenn die vertretene Rechtsansicht völlig unhaltbar sein sollte (vgl. BGH, Urteil 7. März 1961 - VI ZR 113/60 -, juris 1.Ls.; Urteil vom 17. November 1964 - VI ZR 181/63 -, juris Rn. 16).
  • VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19

    Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der

    nicht jedoch Gegenstand von Widerrufs- und Richtigstellungsansprüchen sein, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris Rn. 1; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 11 A 378/16 -, juris Rn. 23; Urteil vom 3. Juni 2020 - 16 A 2447/12 -, juris Rn. 190.

    Anders als bei der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen ist es im Falle der Äußerung eines Werturteils in Verbindung mit dem Zitat der zugrundeliegenden Tatsachenbehauptungen der Öffentlichkeit möglich, ihre eigene Beurteilung der Bewertung durch den sich Äußernden vorzunehmen, BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris Rn. 1.

  • VG Bayreuth, 23.03.2021 - B 10 E 21.228

    Einstweilige Anordnung, Unterlassung und Widerruf angeblicher ehrverletzender

    Ein Widerrufsverlangen wäre auch deshalb nicht gerechtfertigt, da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Orientierungssatz 1; BayVGH, U.v. 29.9.2008 - 5 B 08.677 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677

    Anspruch auf Widerruf einer ärztlichen Diagnose (hier verneint);

    Dagegen sind Wertungen und Meinungsäußerungen einem Widerruf nicht zugänglich, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen" (BVerfG Beschluss vom 7.5.1997 Az. 1 BvR 1805/92 in juris RdNr. 1; BGH Urteil vom 3.5.1988 NJW 89, 774 ff.; vom 23.2.1999 Az. VI ZR 140/98 in juris RdNr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner

    Gegen diese selbständig tragende Begründung hat der Kläger keine Einwände erhoben; sie steht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung und erfasst grundsätzlich auch Amtsträger und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 3 W 106/00 -, MDR 2001, 368).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 KR 96/08

    Krankenversicherung

    Dies steht im Einklang mit der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 23.02.1999 - VI ZR 140/98 - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1999, 2736 - BVerfG Beschluss vom 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92 - juris.de -).
  • VG München, 20.11.2013 - M 18 K 09.5754

    Kein Rechtschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Ein Widerrufs- oder Unterlassungsverlangen wäre deshalb allein schon wegen des Vorliegens eines Werturteils nicht gerechtfertigt, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 1805/92, BayVGH, U.v. 29.9.2008 - 5 B 08.677).
  • VG Magdeburg, 06.02.2013 - 1 A 376/11

    Anspruch auf Vernichtung einer Akte des Gesundheitsamtes oder auf Entfernung

    Dies steht im Einklang mit der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (U. v. 23.02.1999 - VI ZR 140/98 -, juris; BVerfG B. v. 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 1 L 441/13

    Neuer Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens Erhalt der Realschule

  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 08.4361

    Widerruf von fachlichen Äußerungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer

  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 10.4837
  • VG Würzburg, 22.12.2010 - W 1 K 10.145

    Frühere Beamtin auf Widerruf; Entfernung von Unterlagen aus den Personalakten;

  • VG Berlin, 10.01.2013 - 1 K 163.11

    Auskunftsanspruch eines informellen Mitarbeiters

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